


Voraussetzungen für Kunden aus Österreich.

Mit der Beleihung eines eigenen Fahrzeuges, erhält man innerhalb von wenigen Minuten sofort einen Teilbetrag des Fahrzeugwertes als Darlehen gewährt und nutzt es einfach und ohne Ummeldung der Zulassungspapiere völlig unkompliziert und diskret weiter.
Kein Österreichisches Fahrzeug? Hier geht es zu den Voraussetzungen für die Schweiz, Liechtenstein und Deutschland.


Welche Voraussetzungen Dein österreichisches Fahrzeug für eine Beleihung mit Weiternutzung erfüllen muss:




Jünger als 10 Jahre
Das Fahrzeug darf nicht vor 2011 erbaut worden sein.


Kein Leasingfahrzeug
Dein Fahrzeug ist kein Leasingfahrzeug und frei von Rechten Dritter.


Gültige §57a-Plakette
Dein Fahrzeug sollte bei einer Beleihung eine gültige §57a-Überprüfung haben.


5.000€ Mindestwert
Dein Fahrzeug hat einen Mindestwert von 5.000€ und ist fahrbereit.


Max. 200.000km
Dein Fahrzeug hat maximal 200.000km auf der Uhr.


Unfallfrei
Dein Fahrzeug ist unfallfrei und wurde nie als Totalschaden abgelöst.
Welche persönliche Voraussetzungen Du für eine Beleihung mit Weiternutzung erfüllen musst wenn du deinen Hauptwohnsitz in Österreich hast:


Gültiger Führerschein
Um die Weiternutzung gewährt zu bekommen, ist eine gültige Fahrerlaubnis nötig.


Reisepass oder Personalausweis
Bitte bring uns bei der Beleihung ein gültiges Reisedokument oder deinen Personalausweis mit.


Keine Bonitätsabfrage
Unsere Kredite sind unabhängig von deiner Bonität. Wir benötigen somit keine Einkommensnachweise und fragen keine Schuldenregister ab.


Vollendetes 18. Lebensjahr
Du hast Dein 18. Lebensjahr vollendet und bist geschäftsfähig.


Keine Insolvenz
Du bist und warst auch die letzten 8 Jahre in keinem Insolvenzverfahren.


Wohnsitzbestätigung
Wir benötigen eine Wohnsitzbestätigung des Einwohnermeldeamtes welche nicht älter als 14 Tage ist.